Campingplatzordnung
Naturbad Mutzschen/Roda
Verein „Campingfreunde Mutzschen/Roda e.V.“
gegründet am 28.03.1999
Campingplatzordnung
1. Einlass / Anmeldung
• Anmeldung täglich von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 – 19:00 Uhr.
• Anmelden an der Rezeption beim Platzwart, oder Tel.: 0170 6162422
• Das Aufstellen der Zelte, Wohnwagen oder Mobile ist nur mit dessen Genehmigung gestattet.
• Der Vorstand bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
2. Ruhezeiten
• Von 13:00 bis 14:30 Uhr und von 22:00 bis 7:00 Uhr herrscht absolute Mittags- bzw. Nachtruhe und in dieser Zeit ein Fahrverbot auf dem Dauercampingplatz.
• Es ist im Interesse aller Camper, während der Ruhezeit jegliche Art der Ruhestörung zu vermeiden.
3. Fahrzeugnutzung / Parkordnung
• Auf dem gesamten Campingplatzgelände ist wegen spielender Kinder von Fahrzeugen aller Art unbedingt Schritttempo einzuhalten. (max.10km/h)
• Das Parken für Urlauber ist neben dem Zelt bzw. neben dem Wohnwagen möglich, nur bei voller Belegung müssen die PKWs entlang des Weges geparkt werden.
4. Stellplatzpflege
• Alle Camper sind verpflichtet, ihren Platz ordentlich und sauber zu halten.
5. Sanitäre Einrichtung
• Sanitäre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu verlassen.
• Das Rauchen ist im Sanitärbereich verboten!
• Chemie – WCs dürfen ausschließlich an der hierfür vorgesehenen Entsorgungsstelle hinter dem Herren WC entleert werden.
• Aus Sicherheits- und Hygienegründen bedürfen Kinder bis 6 Jahre bei Benutzung der Sanitäreinrichtungen einer Begleitung, bzw. einer geeigneten Aufsichtsperson.
6. Trinkwasserentnahme
• Halten Sie die Entnahmestellen sauber und gehen Sie sparsam und verantwortungsbewusst um.
• Eine Entnahme von Trinkwasser für Zwecke der Autowäsche sowie der Rasenwässerung des Stellplatzes ist untersagt.
7. Brandschutz
• Im Gastcamper- und Strandbereich sind Lagerfeuer generell nicht gestattet.
• Offene Feuer (Lagerfeuer), sind auf Anfrage, nur auf der Platzeigenen Feuerstelle erlaubt.
• Das Verwenden von offenen Feuerstellen (Feuerschalen etc.) sind nur nach vorheriger Anfrage, Sichtung und Genehmigung des Platzwartes oder eines Vorstandmitgliedes, unter Einhaltung des Brandschutzes gestattet. (min. 5m Abstand, Wassereimer)
• Bei großer Trockenheit, Waldbrandstufe 4 oder anderen Gefahren, sind offene Feuer (Lagerfeuer) und Grillen mit Holzkohle verboten!
• Bei einem Feuerausbruch ist sofort die Feuerwehr unter Notruf 112 zu alarmieren und der Platzwart zu verständigen.
8. Gasprüfungen
• Das Abstellen, der Betrieb und die Nutzung von Fahrzeugen, Anhängern und Anbauten mit eingebauter Flüssiggasanlage sind nur mit gültiger Gasprüfbescheinigung gestattet.
9. Nutzung von Stromanschlüssen
• Ab der Abnahmestelle ist der Mieter für den Stromanschluss selbst verantwortlich.
• Es dürfen nur intakte, dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden.
• Bei Zuwiderhandlungen kann die Bereitstellung des Stromanschlusses verweigert bzw. widerrufen werden.
10. Tierhaltung, Hundeordnung
• Hunde müssen auf dem Campingplatz, immer an der Leine geführt werden.
• Im Strandbereich ist das Baden von Hunden nicht gestattet.
• Es ist dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen tierbedingten Verunreinigungen auf dem Gelände kommt. Etwaige dennoch aufgetretene Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
11. Abfallentsorgung
• Die Entsorgung von Abfällen, sind am Entsorgungsplatz (neben dem Herren WC) getrennt und in dem jeweiligen Abfallcontainer zu entsorgen. (gelber Sack, Papier, Glas und Restmüll)
• Das Abstellen von Sperrmüll und Schrott ist nicht gestattet!
12. Haftung
• Die Mietunterkünfte, Gemeinschafts- und Freizeitanlagen des Campingplatzes sind so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen.
• Schäden sind umgehend den Platzwart zu melden.
• Bei schuldhafter Beschädigung, gleich welcher Art, haftet der Verursacher vollumfänglich.
13. Kinderspielplatz
• Die Benutzung des Spielplatzes ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Die Eltern haben für die notwendige Aufsicht ihrer Kinder zu sorgen.
Das Benutzen des Spielplatzes ist auf eigene Gefahr!
14. Schwimmbad / See
• Das Baden im See ist nur auf eigene Gefahr gestattet! Der Verein stellt keinen Bademeister oder eine sonstige aufsichtspflichtige Person bereit.
• Kinder sind jederzeit durch erwachsene Personen zu beaufsichtigen.
15. Straftaten / Jugendschutz
• Auf dem Campingplatz begangene strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
• Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz.
• Jegliche Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes ist untersagt, wird zur Anzeige gebracht und stellt grundsätzlich einen groben Verstoß gegen die Platzordnung dar.
16. Verstöße gegen die Platzordnung
• Wiederholte Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung berechtigt dem Platzwart bzw. dem Vorstand des Campingplatzes, nach vorheriger Abmahnung, zur Aussprache eines Platzverbotes.
• Bei groben Verstößen sowie bei Gefahren für die Sicherheit und Ordnung, kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.
Der Vorstand behält sich eine jederzeitige Anpassung der Platzordnung vor.
Wir wünschen Ihnen gute Erholung und sonnige Tage.
Ihre Campingfreunde Mutzschen – Rode e. V.